Bauspardarlehen

Benötigt ein Bausparer früher als geplant die zuvor festegelegte Summe, so kann er ein Darlehen für die Restsumme beantragen, das sogenannte Bauspardarlehen. Genauer gesagt bezeichnet das Bauspardarlehen die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben eines Bausparvertrages. Die Zuteilung des Kredits hängt von bestimmten Faktoren ab. Wird dem Bausparer diese gewährt, kann er im Voraus über die volle Bausparsumme verfügen.

Voraussetzungen

Zur aller erst muss ein Bausparkonto eröffnet werden. Da fast alle Kreditinstitute mit Bausparkassen kooperieren, werden Bausparkonten in der Regel von jeder Bank angeboten. Sie können sich jedoch auch direkt an eine Bausparkasse wenden.

Darlehenszuteilung

Grundvoraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist je nach Spartarif ein Mindestguthaben zwischen 40% und 50% der vereinbarten Bausparsumme. Das erreichen der erforderlichen Sparsumme bedeutet aber noch nicht, dass der Sparer sofort das Bauspardarlehen zugeteilt bekommt. Außer dem Mindestsparguthaben hängt der Zuteilungszeitpunkt vom Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Auch die Finanzlage der Bausparkasse spielt dabei ein Rolle. In Boomzeiten für die Kassen können mehr Kredite genehmigt werden. Daher wurde Mindestwartezeit vom Gesetzgeber auf 18 Monate nach Abschluss des Vertrages festgelegt.

Kreditzinssatz

Der Zinssatz ist im Bausparvertrag festgelegt und liegt je nach Tarif meist zwischen 4,5 bis 6,5%. Im Grundsatz bestimmt der Zins für die Sparer auch den Zins für die Darlehensnehmer. In der Regel beträgt der Unterschied zwischen Guthaben- und Darlehenszins 2%.

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