Dispositionskredit
Ein Dispositionskredit (Überziehungskredit) muss einmalig beantragt werden und darf ab diesem Zeitpunkt bis zu einem bestimmten Kreditbetrag genutzt werden. Bei dieser Kreditform können Privatpersonen bei Ihrer Bank ihr Girokonto (Kontokorrentkonto) bis zu einer vereinbarten Kreditlinie überziehen, d.h. der Kreditnehmer verfügt über eine bestimmte Kreditsumme, die nicht wie bei anderen Kreditformen sofort komplett verzinst wird, sondern nur der tatsächlich in Anspruch genommene Kredit. So können Engpässe, Wartezeiten auf Geldeingänge oder andere, situativ bedingte, Bedarfssituationen überbrückt werden. Der Kreditrahmen wird durch die monatlich festen Zahlungseingänge (z. B. Nettogehalt, Unterhalt, Rente etc.) bestimmt. Je nach Vereinbarung liegt die Höhe des Kredits bei etwa ein bis drei Monatsgehältern. Im Vergleich zu anderen Kreditformen sind die Zinsen beim Dispokredit relativ hoch. Bei dauerhafter Inanspruchnahme sollte eine Umschuldung in einen Ratenkredit vorgezogen werden. Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen bei Krediten besondere Konditionen. Weitere Informationen finden unter dem Thema Beamtendarlehen.
Kreditzinsen
Bei Überziehung fallen tagesweise Sollzinsen. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach den aktuellen Marktzinsen. Zinsen werden nur für den tatsächlich genutzten Betrag fällig. Sollte der festgelegte Betrag überschritten werden, fallen zusätzlich Überziehungszinsen an.
Laufzeit und Höhe
Je nach Vereinbarung liegt die Kredithöhe bei etwa ein bis drei Monatsgehältern. Die Laufzeit ist nach der Beantragung unbegrentzt.
Absicherung und Rückzahlung
Die Rückzahlung unterliegt keinen festen Raten und kann vom Kunden selbst bestimmt werden. Das Konto des Kreditnehmers ist der Bank bekannt, somit besteht für die Bank eine gewisse Sicherheit. Eine weitere Absicherung ist daher nicht notwendig.
Unterschiede zwischen Raten- und Dispositionskredit
Beim Dispokredit kann Ihr Konto nur zu einem festgelegten Rahmen überzogen werden. Für diese Überziehung werden hohe Raten fällig. Bei einem Ratenkredit erhalten Sie den Kredit in einer Summe und müssen diese später in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückzahlen. Meistens ist der Ratenkredit preiswerter als ein Dispokredit.
Rechtliches
Der Dispositionskredit ist im BGB in den § 488 ff, insbesondere im § 493 geregelt. Keine Anwendung auf den Dispositionskredit finden § 492 (Verbraucherdarlehensverträge) und § 495 (Widerrufsbelehrung). Wird kein gesonderter Kreditvertrag abgeschlossen, ist die Bank verpflichtet, den Kunden über die vereinbarte Kreditlinie, den Zinssatz und die Regeln zur Änderung des Zinssatzes und der Kündigung des Kredites zu informieren.